Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung (KV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Es gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Private Krankenversicherung (PKV).
Die KV hat die Aufgabe, Kranken Hilfen zu leisten. Sie erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheits- und des Sozialversicherungssystems.
Die gesetzliche Krankenversicherung wurde als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Bismarck eingeführt, um die Arbeiterschaft für den Staat zu gewinnen. Zunächst bestand die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für diese Bevölkerungsgruppe mit meist geringem Einkommen. Da zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, wurden die Beiträge lohnabhängig erhoben. Im Laufe der Zeit stieg der Anteil der lohnunabhängigen Leistungen stetig.
Die Leistungen der Krankenversicherung sind im SGB V (Sozialgesetzbuch 5) geregelt.
Die Häusliche Krankenpflege wiederum in § 37 SGB V.
A.i.P. -
Ambulante und individuelle Pflege


