Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfen zu leisten. Diese werden im Einzelfall je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gewährt durch Kostenbeteiligung als Sachleistung
- an Pflegehilfsmitteln sowie
- an Pflegedienstleistungen für die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste oder für stationäre Pflegeheime
- und/oder Geldleistungen für vom Versicherten selbst beschaffte Pflegepersonen (= Pflegegeld).
Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 mit dem „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit" (Pflegeversicherungsgesetz - PflegeVG, zugleich Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt.
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind seit Inkrafttreten des SGB XI in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung sind Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Entlastet wird dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge, jedoch auch Einzelpersonen und deren Familien, die in Pflegeheimen als „Selbstzahler" keine staatliche Unterstützung bei hohen Pflegekosten in Anspruch nehmen konnten.
Zu beachten ist aber, dass die Pflegeversicherung lediglich Teile der Pflegebedürftigkeit mitträgt. Die Pflegeversicherung ist daher schon vom Konzept her als "Teilkaskoversicherung" zu verstehen.
A.i.P. -
Ambulante und individuelle Pflege


