Ausländische Pflegekräfte, insbesondere aus Osteuropa - Ja oder Nein?
Mit den gegenwärtig von der Pflegeversicherung bereit gestellten Finanzmitteln allein lässt sich eine ausreichende Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in der Häuslichkeit oft nicht sicherstellen. Die betroffenen Menschen weichen daher auf Möglichkeiten aus, die ihnen in Kleinanzeigen, Internetseiten oder mündlichen Empfehlungen als eine kostengünstige „Rund um die Uhr-Versorgung" angeboten werden.
In der Regel handelt es sich hierbei um die gewerbsmäßige Vermittlung von osteuropäischen Hilfskräften, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Notlage bereit sind, für einen bestimmten Zeitraum (zumeist im 3-Monats-Rhythmus) in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen zu wohnen und dort alle anfallenden Tätigkeiten von hauswirtschaftlichen Verrichtungen bis hin zu grund- und behandlungspflegerischen Leistungen zu übernehmen. Die Bezahlung liegt schätzungsweise bei monatlich 800 Euro bis 1.200 Euro bei freier Kost und Logis. Die finanzielle Attraktivität dieser Arbeitsverhältnisse liegt in der Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben begründet. Die billigen Pflegerinnen leben in deutschen Haushalten und kümmern sich dort 24 Stunden am Tag um die pflegebedürftigen Angehörigen. Waren es 2004 noch schätzungsweise 30.000 derartig Beschäftigte, schätzen Experten, dass nun etwa 100.000 Familien ihre Verwandten von osteuropäischen Pflegerinnen betreuen lassen.
Ist eine solche Pflege von Familienangehörigen Schwarzarbeit?
Wichtig: Die Beschäftigung einer solchen Pflegerin ist illegal. Daran denkt fast niemand, denn es ist so leicht, an billige Arbeitskräfte aus Osteuropa zu kommen. Fast jeder kennt eine Familie, die eine solche Betreuungskraft beschäftigt. Die betroffenen Familien und auch die Betreuungskräfte sind untereinander vernetzt. Oft hilft auch der Hausarzt weiter. Wir haben sogar erlebt, dass Sachbearbeiter eines Sozialamtes weiter halfen. Da kommt selten Unrechtsbewusstsein auf, und wenn doch, was dann? Dann bleibt aus finanziellen Gründen meist keine Alternative.
Nicht zu vergessen: Der Arbeit- oder Auftraggeber, also die Familie haftet auch bei Unfall oder Krankheit der illegal beschäftigten Person.
Dienstleistungsfreiheit
Eine scheinbar legale Alternative versprechen Agenturen, die hilfesuchenden Familien Kontakte zu osteuropäischen Pflegedienstunternehmen vermitteln.
Wer einen Vertrag mit einer ausländischen Pflegefirma abschliesst, bekommt dann eine fest angestellte Pflegerin in die Familie entsendet. Die Pflegerin ist angeblich im jeweiligen Heimatland
ordnungsgemäss angemeldet, zahlt dort Steuern und Sozialabgaben. Alle drei bis sechs Monate wird die Kraft gegen eine andere ausgewechselt. Die Unternehmen werben damit, diese Form des Vertrages sei
rechtmässig, weil sie als osteuropäische Firmen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU geniessen würden. Sie könnten ihre Mitarbeiter überall innerhalb der EU arbeiten lassen.
Prüfen Sie, bevor es zu spät ist
In der EU herrscht Dienstleistungsfreiheit entsprechend dem Entsendegesetz und damit die Niederlassungsfreiheit. Dabei ist u. a. folgendes zu beachten: Die entsendete Pflege- und Betreuungskraft muss in ihrem Land sozialversicherungspflichtig angestellt und von ihrer Firma entsendet sein. (Lassen Sie sich das E 101-Formular vorlegen). Diese Bescheinigung bestätigt den Zollbehörden, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland tatsächlich Versicherung, Sozialabgaben und Steuern abführt. Ausgestellt wird dieses Zertifikat durch den Versicherungsträger im jeweiligen Heimatland. Bei nicht wenigen in Deutschland tätigen Kräften aus Osteuropa sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Achten Sie bei Ihrer Wahl besonders hierauf.
Sprachkenntnisse
Eine gewisse Kommunikation zwischen der Betreuungskraft und der zu betreuenden Person ist sehr wichtig. Leider erleben wir es immer wieder, dass deutsche Sprachkenntnisse wenig oder garnicht vorhanden sind. Betreuungskräfte mit guten bis sehr guten Sprachkenntnissen sind rar, wobei dieses Personal sehr gefragt ist und folglich in der Regel wenig zur Verfügung steht. Man möge sich auch vor Augen halten, dass derartig zweisprachig gebildeten Kräften im Regelfall auch andere Berufsfelder zur Verfügung stehen.
Eine mögliche Alternative - Ja!
Wir empfehlen eine Zusammenarbeit mit einem unserer A.i.P.-Pflegedienste vor Ort. Dies betrifft speziell die Versorgung mit medizinischen Leistungen.
A.i.P. -
Ambulante und individuelle Pflege


