Pflegesachleistung

Der Begriff „Sachleistung" ist möglicherweise verwirrend. Es wird keine Sache geleistet oder finanziert. Vielmehr finanziert die Pflegekasse hier die Dienstleistung eines ambulant tätigen Pflegedienstes, der die Pflege zu Hause durchführt. Die pflegebedürftige Person hat die freie Wahl aus dem Angebot der Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, eine Auszahlung an die gepflegte Person oder deren Angehörige erfolgt nicht.

 

die A.i.P.-Pflegedienste haben einen solchen Vertrag abgeschlossen und können daher mit allen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Beihilfestellen abrechnen.

 

Pflegebedürftige können solche „Sachleistungen" der Pflegekasse von den ambulanten A.i.P.-Pflegediensten wie von allen anderen Diensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich (in €)

Pflegestufe    

ab

1. Juli 2008    

ab

1. Januar 2010   

ab

1. Januar 2012

1 420 440 450
2 980 1040 1100
3 1470 1510 1550

In besonderen Härtefällen kann die Pflegekasse Pflegeeinsätze im Gesamtwert von bis zu 1918 € übernehmen. 

 

Auch ist die Zusammenfassung von Sachleistungen mehrerer Pflegebedürftiger zu einem „Pool" von Leistungsansprüchen innerhalb einer sozialen Struktur z. B. innerhalb einer Wohnung, eines Hauses oder eines Wohnviertels möglich.