Die Wohnraumanpassung - eine Alternative zu Hause zu bleiben

Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung helfen schon oft, in der eigenen Wohnung alt werden zu können.

Dafür muss die Wohnung aber "passend" gemacht werden - durch Wohnraumanpassung. Unter Wohnraumanpassung versteht man Maßnahmen von Veränderungen in Wohnräumen im Sinne einer barrierenfreien Gestaltung.

 

Dabei geht es insbesondere um die Beseitigung von vertikalen (Treppen, Schwellen), horizontalen (Türbreiten) und räumlichen (Bewegungsflächen) Barrieren und Hindernissen mit dem Ziel, den Bewohnern, vor allem auch Betagten und Menschen mit Behinderungen, ein unterstützendes und körpergerechtes Lebensumfeld zu ermöglichen. Die möglichen Maßnahmen sind außerordentlich vielfältig und reichen von der Montage eines Haltegriffes an der Badewanne, über die Installation einer bodengleichen Dusche bis zur Vergrößerung von Türbreiten.

 

Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
Dafür muß eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Die Wohnraumanpassung ermöglicht überhaupt erst eine häusliche Pflege.
  • Die häusliche Pflege wird erheblich erleichtert und eine Überforderung des Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen wird verhindert.
  • Es wird eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt.

Die Pflegekassen können im Rahmen ihres Ermessens Zuschüsse bis zu einem Betrag von 2.557,-€ je Maßnahme gewähren. Zu den Maßnahmen hat der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 % der Kosten der Umbaumaßnahme zu leisten. Der Eigenanteil darf dabei 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen. Verfügt er über keine eigenen Einkünfte, entfällt der Eigenanteil. Die Einnahmen anderer im Haushalt lebender Personen (wie Ehegatten und andere Verwandte) bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

 

Die Bewilligung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes durch die Pflegekasse bzw. einen anderen Leistungsträger schließt einen gleichzeitigen Anspruch auf Hilfsmittel nach § 33 SGB V bzw. Pflegehilfsmittel nach § 40.1 SGB XI grundsätzlich nicht aus. So könnte die Pflegekasse als Wohnumfeldverbesserung die Herstellung eines bodengleichen Zuganges zur Dusche bezuschussen und die GKV bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 33 SGB V einen Duschsitz zur Verfügung stellen.

Bei Wohnraumanpassungen handelt es sich nicht nur um Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Wohnraumanpassungen sind auch der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird.

 

Alternativ zu nötigen Umbaumaßnahmen kann auch ein Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung bezuschusst werden. Sofern auch hier weitere Aufwendungen zur Wohnumfeldverbesserung nötig sind, können diese ebenfalls bezuschusst werden. Insgesamt darf aber auch in dieser Kombination der Höchstzuschuss von 2557 € nicht überschritten werden.